Tätigkeitsfelder

Allgemein:

Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen

 

Kinder und Jugendliche

Behandlung von:

Kleinkindern ab zwei Jahren mit verspätetem Sprechbeginn (Late Talker)

Artikulationsstörungen

Problemen im Bereich Wortschatz und Satzbau (Dysgrammatismus)

Problemen in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung

Problemen im Lese- und Rechtschreiberwerb

Sprachentwicklungsverzögerungen bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern

Myofunktionellen Störungen: falsches Schluckmuster, fehlerhafte Zungenruhelage

 

Erwachsene mit neurologischen oder degenerativen Erkrankungen

Beispielsweise nach Schlaganfall oder Schädel- Hirn- Traumata (Aphasie/ Apraxie/ Dysarthrie)

Parkinson- Krankheit

MS/ALS

Stimmstörungen im Kinder- und Erwachsenenalter

Redeflussstörungen

 

Was benötige ich für eine logopädische Therapie?

Logopäden dürfen als Heilmittelerbringer nur auf Anordnung eines Arztes behandeln. Je nach Problem oder Erkrankung erhalten Sie eine Verordnung vom Kinderarzt, vom HNO- Arzt, Phoniater, vom Neurologen, vom Zahnarzt, Kieferorthopäden oder auch vom Allgemeinarzt.

Soweit nicht anders verordnet, findet die Therapie in der Praxis statt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen (dies ist auch in Alten- oder Pflegeheimen möglich).

Die Dauer der Therapiesitzungen sowie die Frequenz der Therapie hängen von der Verordnung des Arztes ab.

Die Verordnung wird zum ersten Termin von dem Patienten mitgebracht. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem ersten Termin nicht mehr als 28 Tage liegen sollten, da ansonsten das Rezept seine Gültigkeit verliert!